(Börse am Sonntag)
Anleger und Trader können ab sofort wieder Verluste aus Termingeschäften in vollem Umfang mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen. Die Aufhebung gilt auch rückwirkend.
Doppelt gute Nachrichten für Anleger und Trader: Zum einen können sie ab sofort wieder Verluste aus Termingeschäften in vollem Umfang mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen. Zum anderen gilt diese Aufhebung auch rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle. Beides hat der Bundestag am 18. Oktober 2024 im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen, der Bundesrat hat das Gesetz am 22. November 2024 verabschiedet........
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Das alles ist natürlich keine Anlageempfehlung!